Werbung Schuhmacher

27.03.2018


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Das Beschwerdeverfahren konnte nicht durchgeführt werden, da die erforderlichen Grundvoraussetzungen (lt. Verfahrensordnung des ÖWR) nicht nachvollziehbar waren. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.  


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Bei einem Schuhmacher in Krems hängt ein Werbeplakat welches ein äußerst fragwürdiges Menschenbild vermittelt. Zu sehen ist eine Schuhsohle die am Hintern einer nach vorwärts gebeugten Frau klebt, daneben der Text: "Wir geben Ihren Schuhen neues Profil. Ihr Schuhmacher." Gesehen bei dem Schuster in Krems, vermutlich aber ein Plakat der Innung der Schuhmacher.

Ich finde, dass auf diesem Plakat nicht nur die Frau abwertend dargestellt wird, sondern auch über einen Gewaltakt gespottet wird: Mit unseren Schuhen können Sie den nächsten Hintern besser treten. Dies verstößt meiner Meinung nach gegen anerkannte Sitten. Ich fühle mich durch eine derartige Werbung belästigt und möchte mich daher darüber beschweren.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.