Alexa

05.03.2018


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Im Alexa TV Spot wird ein Bub zu einer 10minütigen Auszeit verdonnert, offensichtlich als Strafe weil er sich und seinen Bären mit Farbe angepatzt hat. Solche Methoden der Erziehung verletzen die Würde des Kindes und sind nicht zeitgemäss und adäquat, sollen somit nicht als Anregung für Erziehungsberechtigte in der Werbung dargestellt werden.