Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
https://www.zirbenfamilie.at/die-zirbenfamilie/uber-uns.html
Reproduktion von Geschlechterklischees und Rollenbildern
Ungleiche Darstellung der Geschlechter
Aufrechterhaltung diskriminierender gesellschaftlicher Strukturen für Frauen