Zirbenfamilie

16.02.2018


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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https://www.zirbenfamilie.at/die-zirbenfamilie/uber-uns.html Reproduktion von Geschlechterklischees und Rollenbildern Ungleiche Darstellung der Geschlechter Aufrechterhaltung diskriminierender gesellschaftlicher Strukturen für Frauen