FitInn

22.01.2018


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Das Fitnessstudio FitInn wirbt auf seiner Homepage für seinen "Damenbereich" mit folgenden Worten: "Der erste begehbare Schrank mit Hanteln" Damit unterstellt die Werbung allen Frauen, für begehbare Schränke zu schwärmen, und unterstützt damit diese Art von Vourteilen gegenüber Frauen. Allein aufgrund des Geschlechts eine solche Zuschreibung zu treffen, ist sexistisch.