Hornbach Werbung

16.01.2018


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Sag nicht Projekt, wenn Du nicht HORNBACH meinst“ des Unternehmens Hornbach die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze und 1.3 Gewalt nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen konnte die werbliche Überzeichnung der beanstandeten Werbemaßnahme erkannt werden. Jedoch sind die Werberäte und Werberätinnen der Ansicht, dass die beanstandete Werbemaßnahme Gewalt verharmlost und dem/der durchschnittlichen Betrachter/in suggeriert, dass Gewalt tolerierbar ist.

Des Weiteren haben die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken gegeben, dass Werbung soziale Verantwortung trägt und nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen soll.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:

1.3 Gewalt
1. Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.
2. Es dürfen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die brutales, aggressives, asoziales oder gewalttätiges Verhalten abbilden oder zu solchen Verhaltensweisen ermutigen, diese fördern oder stillschweigend dulden, unabhängig von der Umsetzung (z. B. in der Form von Animation, Comic usw.).

und 

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
4- Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein,
insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

 

 


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Aktuelle Hornbach Werbung,

ich habe gerade den aktuellen TV-Spot von Hornbach gesehen, wo einer Frau eine Tüte Gemüse ins Gesicht geschleudert wird.
Ich ersuche, diese Werbung zu beurteilen und Beschwerde einzubringen - da sie Gewalt an Frauen als normal & lustig darstellt.

ich weiss eh nicht ob das für eine Beschwerde reicht - ich war nur so verwundert - was hier für Klischees bedient werden…. agressive körperliche Gewalt gegen Frauen - dass ma sich das jetzt schon in der Werbung anschauen muss...

dass Hornbach immer auf eher aggressiv aufmerksame Werbung setzt - wissen wir

Was soll da rüber kommen? das es lustig ist, wenn der quasselnden „Alten" eine Tüte Gemüse ins Gesicht geknallt wird? Das ist körperliche Gewalt gegen Frauen
Und: in einem zweiten ähnlichen Spot wird dem Mann nur etwas vor ihm auf den Tisch geknallt...
Während dem Mann im einem ähnlichen Spot der Hornbach Kampagne als Zeichen der Abstrafung nur etwas auf den Tisch vor ihm geknallt wird, und ihn am Rücken irgendein Teil trifft - wird der älteren Frau im anderen Spot etwas mitten ins Gesicht geschlagen.

Werbung soll lustig sein und doch Lust machen bei Hornbach einzukaufen…. oder?

mbg