Werbung mit Verherrlichung von Kriminalität

08.01.2018


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

KTM bewirbt in der eigenen Internetseite (siehe Bild unten) ein Motorrad mit „Smooth Criminal“!
Meine Frage: Ist dies rechtlich zulässig oder handelt es sich um ein strafrechtlich relevantes Vergehen?
Es ist schade, dass mit derart perversen Sprüchen Werbung betrieben wird zumal es sich bei KTM um ausgezeichnete Produkte handelt!

Ich ersuche um eine exakte Antwort – danke!