Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.
Guten Tag,
es wäre wirklich wünschenswert wenn Sie die Werbung, die sich seit Tagen in der Zeitschrift Österreich (Internet) befindet entfernen lassen könnten.
Herzlichen Dank
Mit freundlichen Grüßen
PS.: Zu finden unter den Top Storys auf der letzten Seite.