Krampuslauf Salzburg

11.01.2018


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Salzburger Perchtenlaufs die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze und 2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Des Weiteren haben die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken gegeben, dass Werbung nicht die Würde des Menschen verletzen darf, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung
1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden;
c) Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien;
d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.


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Ein bekannter Perchtenpass lädt zum Kranzl. Was das Plakat und die bildliche Darstellung der Werbung jedoch aussagt, hat mit Brauchtum nichts mehr zu tun. Das Plakat zeigt eine blonde Frau in den Armen eines Krampus. Sie liegt passiv und mit leerem Blick in seinen Armen, er greift ihr an die Brust. Dadurch wird die Frau zum Objekt degradiert. Die Brust wird dadurch frei verfügbar, die Frau zum Freiwild. An dieser Stelle gibt es ein klares Nein von uns, denn das ist sexistisch. Die Sexualisierung von Frauenkörpern ist die eindeutigste Form von sexistischer Werbung. Sujets mit Frauenkörpern werden als universal einsetzbares Instrument verwendet um Umsatz zu machen oder wie in diesem Fall Besucher*innen anzulocken.