Diskriminierende Werbung auf www.schein-welt.at

14.11.2017


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens Fahrschule Schein-Welt die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Die Werberäte und Werberätinnen haben bei der beanstandeten Werbemaßnahme eine Diskrepanz hinsichtlich der Gleichwertigkeit der Geschlechter erkannt. Da der Kampagne jedoch ein weiteres Sujet mit umgekehrten Rollen angehört sind die Werberäte und Werberätinnen der Ansicht, dass die dargestellten Rollenbilder in diesem Sujet von dem/der durchschnittlichen Betrachter/in als humoristisch erkannt werden können.

Demnach empfehlen die Werberäte und Werberätinnen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:

2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung
2.1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn,
b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;
a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden

 


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Das Sujet der Fahrschule Schein-Welt in Klagenfurt impliziert, dass Frauen schlechte Autofahrer seien und Männer beim Mitfahren Angst haben müssten. Dieses Sujet wird auf der Homepage und auf Movingboards verwendet.