Sexistisches Banner eines Friseursalons

07.11.2017


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Frisörsalons Weingartshofer die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich für die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus, da die abgebildete Frau ausschließlich als Blickfang eingesetzt wird und in keinem Zusammenhang mit der beworbenen Dienstleistung steht.
Insbesondere durch die Platzierung des Schriftzuges „Neue Frisur, Schatz?“ über dem Intimbereich der Frau wird die Aufmerksamkeit auf diesen gelenkt, was die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang reduziert und somit gegen die Richtlinien des Ethik-Kodex verstößt.

Die Werberäte und Werberätinnen sehen einen Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft:

2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung
2.1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.

a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden;´

e) eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird;

b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

 


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Werte Werberatsmitglieder, auf einer Fahrt durch das Weinviertler Wilfersdorf habe ich dieses Banner entdeckt. Ich halte es für unerträglich sexistisch.