Sexismus im Badezimmer

07.11.2017


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

 


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Es ist absolut unnötig, geschlechterspezifische Zahnbürsten anzubieten - der Spruch "blau für die Manderl, rosa für die Weiberl" setzt Menschen, die sich die Zähne putzen, zudem auf die Stufe von Tieren, werden die Begriffe "Manderl" und "Weiberl" meines Wissens nach nur in der Tierwelt, und auch hier nur umgangssprachlich, verwendet. Humorvoll ist das nicht, sondern bewusstes und mE vollkommen unnötiges "Gender Marketing", das Geschlechterstereotype reproduziert.