Erotikmesse Innsbruck Homepage

25.10.2017


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Homepage Erotikmesse Innsbruck“ keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen wurde bei der beanstandeten Werbemaßnahme die Verletzung religiöser Gefühle nicht erkannt. Die Werberäte und Werberätinnen sind der Ansicht, dass die Jugendschutzbestimmungen zum Zugang der Website eingehalten wurden und die Werbemaßnahme somit nur einem eingeschränkten Empfängerkreis zugänglich ist. Dem/Der durchschnittliche/n Rezipient/in ist die sexuelle Werbebotschaft daher zuzumuten.

Des Weiteren konnte die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen den offensichtlich gewollten Bezug zum christlichen Glauben durch die Darstellung des „T“ nicht nachvollziehen.
Im vorliegenden Fall wurde eine Darstellung gewählt, die den Bestimmungen des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft nicht widerspricht.

Hinweis: Eine Vielzahl der Werberäte und Werberätinnen sprach sich für die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus. Aufgrund dessen rät die Geschäftsstelle des Österreichischen Werberates bei der Gestaltung von zukünftigen Werbemaßnahmen sensibler mit religiösen Gefühlen umzugehen.



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Sehr geehrte Mitglieder des Werberates!
Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben, die von mir auf Anraten der
Bürgermeisterin von Innsbruck Fr. Mag. Christine Oppitz-Plörer eingereichte Beschwerde zu
prüfen. Allerdings kann ich Ihre Antwort „Die von Ihnen eingebrachte Beschwerde wurde als
offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres
Verfahren ein“ in keinster Weise verstehen oder nachvollziehen, weswegen ich mich nun
noch einmal an Sie wende.

Die Werbung zu der Erotik-Messe in Innsbruck zeigt auf mehreren Ebenen eine nicht nur
moralische Bedenklichkeit.
Die von mir gewählte Rubrik „Gefährdung von Kindern und Jugendlichen“ ist diejenige, die
mir persönlich und von Berufswegen am nächsten steht, daher habe ich sie gewählt – und
auch konkret, weil Kinder bei Betrachten der Plakate ernsthaft verwirrt, verunsichert und
schockiert waren und sich die Frage stellten, was genau mit „Gay shows“, „Live sex“, „SM
Shows“, „Sexspielzeug“, „Pornodarsteller kennenlernen“ gemeint sei? Und ob es wirklich
erlaubt sei, Werbung für das Drehen eines eigenen Pornofilms zu machen? Und ob
Werbung für freies Filmen und Fotografieren einfach so zulässig sei?
Inhaltlich ist die Art der Werbung, die für die Erotik-Messe gemacht wird, eine schrankenlose
Enthemmung von Sexualität und ein unverhülltes Angebot von Pornographie. So ist dies
noch nie propagiert und in derart offensichtlicher Art beworben und in uneingeschränkter
Weise zugänglich gemacht worden. Offiziell regt man sich über Exhibitionismus auf, stellt es
unter Strafe wenn jemand öffentlich masturbiert, kämpft gegen Pädophilie und
Übersexualisierung in unserer Gesellschaft, und lässt doch eine derartige Werbung und
Veranstaltung vor den Augen aller zu! Das ist wirklich kontraproduktiv!
Insbesondere, wenn wir einbeziehen, dass Kinder und Jugendliche mehr als früher sowieso
schon desillusioniert, mit Krankheiten kämpfen, schlechten Erfahrungen ausgesetzt sind,
und keine oder wenige Vorbilder haben, keine Orientierung … Wie sollen diese mit einer
derartigen Missachtung unserer gesellschaftlichen Werte und Würde umgehen!
Die Werbe-Plakate zur Erotik-Messe haben mit Erotik nichts mehr zu tun, sondern mit
Hardcore Porno, da unter anderem damit geworben wird, dass man seinen eigenen Porno
drehen kann. Einmal von Live-Sex-Shows und Sado-Maso-Shows abgesehen, die man dort
filmen kann und dann womöglich noch auf Facebook postet, damit das auch wirklich alle
mitbekommen – bis hin zu unseren Kindern und Jugendlichen.
Ist es in Österreich wirklich zulässig, öffentlich dazu einzuladen, einen Pornofilm zu drehen?
Ist das nicht sittenwidrig? Darf Werbung mit solchem Inhalt wirklich öffentlich plakatiert
werden – womöglich noch mit Subventionsgeldern?
Der Text auf der angegebenen Website www.sexcity.at ist setzt dem allen noch eine weitere
Komponente hinzu, die dann wohl in den Beschwerde-Grund: „Verletzung von religiösen
Gefühlen“ fallen dürfte.
Ich zitiere: „Die 7 Todsünden - Erotikmesse 2017 in Innsbruck wird teuflisch und höllisch. Der
Teufel leitet höchstpersönlich die Spiele und dirigiert die Völlerei der Erotik. Alle Sünden
können hier ausgelebt und bestaunt werden. Auf den Bühnen wird die Wollust auf jede
erdenkliche Art und Weise befriedigt. Nicht nur stolze Penisse werden voller Gier befriedigt,
sondern auch die schwärzesten Seelen können sich vom Saft des Bösen verleiten lassen.
Eifersucht und Rachsucht haben hier nur Feiglinge. Einmalig und Unvergesslich treibt der
Satan die Sünde in die Stadt und lässt alles zu. Nur die Feigen kommen nicht." Und „wo der
Satan die Sünde in unsere Stadt treibt“, etc.
Ich kann mir unter keinen Umständen vorstellen, dass der öffentlich Aufruf zu sexueller
Perversion keine begründbare Beschwerde für Ihr Gremium ist!
Zusätzlich wird der offensichtlich gewollte Bezug zum christlichen Glauben und die
Verunglimpfung christlicher Werte noch dadurch unterstrichen, dass z. B. das „T“ in den
Worten „Erotik“ und „Todsünden“ klar als Kreuz dargestellt wird. Ich kann nur davon
ausgehen, dass dies eine absichtliche Provokation ist, die Menschen, denen der christliche
Glaube etwas bedeutet, trifft.
Aus den oben genannten Grünen ersuche Sie daher eindringlich, sich der Beschwerden, die
Sie im Zusammenhang mit der Erotik-Messe erhalten haben, noch einmal unter
Einbeziehung dieser Aspekte zu bearbeiten. Zumindest sollte der Veranstalter verstehen,
dass eine derartige Art zu werben nicht erwünscht und sittenwidrig ist, und es sollte erreicht
werden, dass nicht wieder (z.B. im nächsten Jahr) in derartiger Diktion geworben wird!
Ich stehe für Fragen zur Verfügung.