Merci-Werbung

17.10.2017


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat  die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf die Merci-Werbung; eine Variante finden Sie hier: https://www.merci.at/de/dein-merci/tv-spots/ - hier mit dem Satz „Danke fürs Kümmern“; ich denke, in der Fernsehvariante wird „Danke dass du so ein guter Vater bist“ (oder Ähnliches) verwendet.
Nach einem kurzen Blick in das von Ihnen zur Verfügung gestellte pdf verstößt dies vermutlich nicht gegen die dort aufgelisteten „Dont’s“. Meines Erachtens wird hier allerdings suggeriert, dass es Aufgabe der Frauen ist, sich nachts um ein weinendes Baby zu kümmern – wenn der Mann dabei mithilft, sollte sie sich dafür bedanken. So sehr ich denke, dass solche Gesten im privaten Rahmen und in ihrem Kontext wichtig sind, so sehr bin ich auch davon überzeugt, dass ein solches Bild nicht durch Werbung vermittelt werden darf.
Merci und freundliche Grüße,