GrünInen Werbung an Kinder

10.10.2017


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates 8siehe dazu Verfahrensordnung § 2 (4) a. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.


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Mein Sohn 14, hat Post von den Grünen zur Nationalratswahl erhalten. Woher haben die Damen und Herren die Daten meines Sohnes?. Mit besten Grüßen