XXX-Lutz Comic Köpfe

05.10.2017


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Die eingebrachte Beschwerde wurde durch den „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) geprüft und erfolgt auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft. Es konnten keine Diskriminierungen der dargestellten Personen erkannt werden als auch keine diskriminierende Darstellung oder Weise. Klar erkennbar war die satirische Überzeichnung. Somit liegen keine Verletzung des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft vor und die Beschwerde wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) . Der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt.


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Sehr geehrte Damen und Herren des Werberates! Meine Gattin und ich sehen nun seit einigen Tagen die neue Lutz-Werbelinie, mit der wir keinesfalls einverstanden sind: Es werden hier alle Spitzenkanditaten zur kommenden Nationalratswahl "verblödet" dargestellt! Wir finden dies unseriös und geschmacklos. Gibt es denn wirklich Sinn, wenn man Politik mit Werbung vermischt? Die Werbewirksamkeit für Lutz bezweifeln wir außerdem sehr ... !


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Betreffend og. Werbung, in Anbetracht der angespannten EU-Situation würde ich dem Werberat vorschlagen diese Werbung durch eine normale XXXL-Lutz-Werbung zu ersetzen.
Österreich sollte sich von solchen Werbungen distanzieren um nicht aussenpolitische Probleme, die durch diese Erstausstrahlung hervorgerufen wird, erst entstehen zu lassen.

Sollte diese Werbung von irgendjemanden eine Trotzwerbung zum Kauf von Möbeln sein, dann liegen diese Herrschaften falsch.
Mit freundlichen Grüßen


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Der aktuelle TV-Spot des Unternehmens XXX-Lutz ist besonders in der Vorwahlzeit als unethisch zu betrachten. Für Konsumgüter sollte nicht durch die Herabwürdigung von Politikern geworben werden dürfen.