Mit Frühbucherbonus zur Angstmache

25.09.2017


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 Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Institution sich dieser Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.

 


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Hallo lieber Werberat! Zur Situation: Im Gemeindebau am Schießgraben in Baden gibt es Parkplätze, welche teilweise in den Mietverträgen enthalten sind. Das bedeutet, dass sie unter das MRG fallen und somit nicht einfach gekündigt werden können oder die Miete maßlos erhöht werden kann. Folgender Sachverhalt betrifft den Gemeindebau Schießgraben in Baden: Die Parkplatzmiete wurde jetzt aufgrund einer Sanierung kollektiv erhöht, jedoch um 350% und nicht den erlaubten 11% lt. MRG auf den Betriebskostenanteil. Der Vermieter bietet einen zeitlich begrenzten Frühbucherbonus an und wirbt damit im großen Stile, die Erhöhung beträgt somit nur 300%. Das hat den Sinn, dass Mieter nicht viel Zeit zu überlegen haben, ob so eine Mieterhöhung überhaupt zulässig ist. Dazu wurden auch alle Parkplätze aufgekündigt. Viele haben diesen Bonus und den Zeitdruck als Entscheidungsgrund für die Unterschrift herangezogen. Im Nachhinein können Mieter vielleicht noch beweisen, dass die Miete für den Parkplatz nicht oder nicht so stark erhöht werden darf, allerdings haben sie bereits unterschrieben. Meines Erachtens ein Verstoßt gegen §1 UWG, da die "Kauf"-Entscheidung aufgrund dieser zeitgedrückten Wettbewerbssituation beeinträchtigt wurde. Daher wende ich mich an Sie mit der Bitte um Überprüfung sowie möchte gerne wissen, was Sie dazu denken! Vielen Dank Lieben