Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) . ´
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Verschwendung und kein Respekt gegenüber Lebensmittel.
Lebensmittel werden mit Smartphones zerquetscht und vergeudet.
https://www.youtube.com/watch?v=4aO2V0RUtSA