Hetzerische FPO Kampagne misachtet Menschen und die Verfassun

18.09.2017


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Parteipolitische und wahlpolitische Werbung fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2 (4). Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung. Aus diesem Grund wird das Beschwerdeverfahren hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.


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Ich weiss, dass der Werberat sich hierfuer nicht zustaendig sieht, jedoch wird auch keine alternative angeboten, sich ueber Parteiwerbung zu beschweren. Die jetzige FPO Kampagne, mit der ganz klaren Botschaft, dass Muslime in Oesterreich nichts zu suchen haben, ist jedoch so ekelhaft, dass sie nicht geduldet werden darf. Weiters ist es erschreckend, dass ein politische Partei damit werben kann, die oesterreichische Verfassung - die ja die Religionsfreiheit sichert - zu misachten und zumindest den Anschein erweckt, die Partei haette vor, das Gesetz zu brechen. Unter der Aussage "Islam gehoert nicht zu Oesterreich", kann ich mir nichts anderes Vorstellen als ein Aufruf zur Vertreibung der Muslime aus Oesterreich. Da wird einem ja nicht viel Spielraum fuer eine andere Interpretation gelassen. Es sollte hier keinen Unterschied machen ob Partei oder Privat; jegliche Hetze und Missachtung der oesterreichischen Gesetze sollte zur Folge haben, dass die Plakate sofort verschwinden. Bitte aktualisieren Sie auch Ihrer Webseite mit der Information, wo man sich gegen solch widerlichen Plakate beschweren kann. Besonders in einem Land wie Oesterreich, mit einer sehr dunklen naeheren Vergangenheit, ist es besorgniserregend, dass ein solches Verhalten als akkzeptabel gilt. Weiters ist es erschreckend, dass die Firmen, deren Werbeflaechen genutzt werden um solche Botschaften zu verbreiten, nicht auch zur Rechenschaft gezogen werden. Das gehoert ja auch zur Selbstregulation!