ORF / OÖ Rechtsanwaltskammer

14.09.2017


Bild

Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.


Bild

Sehr geehrte Damen und Herren, heute (13.9.2017) wurde auf ORF2 (OÖ) nach Ausstrahlung der Sendung "Bundesland heute" ein kurzer Beitrag mit dem Titel "Ratgeber Recht" gesandt. In diesem Beitrag - von der OÖ.Rechtsanwaltskammer gewidmet - fährt ein Mann betrunken mit dem Auto in einen Bach, er verweigert den Alkotest und wird in das Krankenhaus eingeliefert. Der Führerschein wird ihm für 9 Monate entzogen. Laut Beitrag besteht aufgrund der Diagnose "Amnesie" die Möglichkeit den Führerschein vorzeitig zurück zu erhalten, wenn der Autofahrer angibt zum Zeitpunkt des Alkotests die Begründung nicht verstanden zu haben. Der Beitrag ist auf folgender Internetseite noch abrufbar: https://www.ooerak.at/pr-aktivitaeten/orf-ratgeber-recht/rechtseinspruch/ Aus meiner Sicht wird in diesem Beitrag das Fahren unter Alkoholeinfluss als Kavaliersdelikt angesehen, bei dem man mit einer "Erinnerungslücke" die Strafe leicht reduzieren kann. Es wird mit keinem Wort auf die Gefahren von Fahren unter Alkoholeinfluss hingewiesen. Gerade vor wenigen Tagen wurde medial über die Einführung von Wegfahrsperren (Alcolocks) für Alko-Lenker diskutiert. Ich denke ein Beitrag zur Reduzierung von Strafen bei Alkolenkern ist unangebracht. Leider kann ich nicht erkennen ob es sich wirklich um einen Werbebeitrag handelt! Es kann sich natürlich auch um eine Sendung von ORF handeln. Sollte es so sein, gibt es meiner Meinung nach sicher interessantere und wertvollere Rechtshinweise, die nicht mit Fahren unter Alkoholeinfluss zu tun haben.