Mc Donalds

01.09.2017


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

 


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Liebes McDonalds-Team, Es mag ein jeder Mensch in unserem Land zu Glaubensfragen und Spiritualität stehen wie er will und sich darin frei entfalten. Ihnen möchte ich jedoch das Feedback geben, dass die unten stehende Werbung für mich die Härte schlechthin ist. Egal ob wir uns in einem christlichen oder muslimischen Kontext befinden würden, sind die Aussagen „wir öffnen die Tore zur Hölle“ oder „haben den Teufel in sich“ mehr als anstößig. Wie gesagt, bin ich diesen Dingen gegenüber liberal eingestellt, und ihre Werbekampagne hier überschreitet in mir deutliche eine Grenze! Herzliche Grüße,