Always discreet

30.08.2017


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

 


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 Meine anderen Anliegen betreffen die Marke "Always descret" = Binden gegen Blasenschwäche , die Darstellung des Saugkerns und Po-'ansicht der Frau finde ich generell unpassend (als würden sich alle Frauen ständig anmachen) und die Sendezeit 19.29 wo das meiste Publikum zusieht und oft gegessen wird , sehe ich als unappetitlich und diskriminierend für Frauen an.