Printwerbung Gea im Falter vom 9.8.2017

14.08.2017


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Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren wurde ausgesetzt. .


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Auf der Rückseite des aktuellen Falters ist eine Printanzeige von Gea. Die Anzeige stellt einen erwachsenen Mann zusammen mit einem kleinen Bub dar. Beide sind offensichtlich unbekleidet und verhüllen ihre Körper mit einer rosaroten Decke. Das Kind berührt den Bauch des Mannes. Darunter die Zeile - "Oh, wie schön ist dein Bauch!" Ebenfalls steht: "Die lieben sich sehr". Ich bin an und für sich nicht im Übermaß heikel, was Werbung anbelangt, jedoch werden die Gesichter der beiden Personen durch schwarze Balken überdeckt, was sehr stark suggeriert, dass es sich hierbei um etwas Verbotenes oder Anzügliches handelt. Ich denke bei der Darstellung unmittelbar an eine sexuelle Handlung mit einem Kind. Den verniedlichenden Werbetext empfinde ich als zusätzlich verstörend. Dazu die Überschrift "Die Besten im Bett". Hier wird eindeutig auf sexuelle Handlungen mit Kindern angespielt um die Werbewirkung zu verstärken. Unangebracht, verstörend und - ich hoffe es zumindest - auch per Gesetz nicht erlaubt. Man kann hier gewiss argumentieren, dass es sich um einen Graubereich handelt, aber durch die Verhüllung der Gesichter mit schwarzen Balken gesteht Gea doch selbst ein, dass hier etwas "Verbotenes" vor sich geht. Warum sonst müssten die Personen unerkannt bleiben?