14 Tage Frauenhintern- Sommeraktion

29.06.2017


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Wir machen den Sommer heiß!“ des Unternehmens Vitadrom die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Eine Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung, nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Die Werberäte und Werberätinnen haben eine Diskrepanz hinsichtlich des Ethik-Kodex (Artikel 2.1.1.1.1.d.) erkannt, da die abgebildete Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dient. Die Szene zeigt zwar einen Zusammenhang zum beworbenen Produkt, jedoch wird durch die Verwendung des Schriftzuges „Wir machen den Sommer heiß“ ein sexualisierter Eindruck verstärkt.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend des nachfolgenden Kodex-Punktes:
2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung
2.1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn,
d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.

Hinweis: Eine Vielzahl der Werberäte und Werberätinnen sprach sich für einen Stopp der Kampagne aus. Aufgrund dessen rät die Geschäftsstelle des Österreichischen Werberates diese Werbemaßnahme so schnell wie möglich abzuändern bzw. sofort einzustellen.

 


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Vitadrom wirbt mit Frauenarsch für 14-Tage gratis Sommeraktion im Fitnessclub auf Großflächenplakate.