Mc Donald's Werbefilm auf youtube „Il Padrone“

21.06.2017


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) . ´

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Mc Donald's Werbefilm auf youtube, der Kurzfilm „Il Padrone“, ist sexistisch, demokratiefeindlich, ästhetisiert und verherrlicht Gewalt und verniedlicht das Organisierte Verbrechen.
https://www.youtube.com/watch?v=eX6t7giVckg

„Il Padrone“ verwendet die Mitglied- und Mitwisserschaft in der Mafia, Drogenhandel, Frauenhandel, Gewalt und Morddrohung als launige Werbesujets. In Österreich gilt Menschenhandel nach dem § 104a StGB als krimineller Akt, ebenso die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Drogenhandel, die Androhung von Gewalt und Mord.
Dies verstößt gegen den Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Hauptzielgruppe der Mc Donald's Werbung Jugendliche und Kinder sind. Dass der Werbespot am Ende mit einer Morddrohung im Gewande eines launigen Witzes endet („bei den Fischen schlafen“), hebt die Gewalt verharmlosende Botschaft nicht auf, sondern macht sie noch effektiver.
Nachstehend die Transkription des Werbefilms samt Auszüge aus dem Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft:
„Hallo Stefan!“
Dunkelgekleideter, junger Mann am Telefon. Ein Türsteher dreht sich um. Die Hand eines anderen Mannes ist zu sehen, dicker Ring am Finger.
„Wird gedealt in unserem Viertel.“
„Und die Ware ist gut?“
Die Hand des Mannes, offensichtlich der Boss, ballt sich zu einer Faust. Der Goldring an seinem Finger eignet sich als Schlagring. Musik kündet Gefahr, dunkler Raum.
„Und ist … heiß.“
Der Boss übernimmt das Telefon.
„Stefano, was ist der Preis?“
„Zwei?“
Das letzte Wort wurde vom Boss gebrüllt, er schlägt dabei mit der Faust auf den Tisch, Türsteher und dunkelgekleideter Mann drehen sich erschrocken um und schauen zur Tür. […]
„Bring sie, sofort!“
Kameraschwenk zu McDonalds, junger Mann isst einen Burger, am Tisch liegt ein Handy.
Junger Mann bei Boss. Boss isst einen Burger, dreht sich zum jungen Mann: „Wenn Du Mama davon erzählst, schläfst Du bei den Fischen.“
Mit diesem launigen Schluss – eine implizite Morddrohung – endet die McDonalds Werbung „Il Padrone“. https://www.youtube.com/watch?v=eX6t7giVckg
Verwendete Originalsprache: Italienisch.
Aufrufe: über 660 000.
Ich zitiere den Ethik-Kodex:
Präambel:
Im Zuge der Sozialisation beeinflussen
die Botschaften, die Werbung vermittelt, sowohl bewusst als auch unbewusst die Wahrnehmung und Ausbildung von Identität, insbesondere bei Kindern.
1.3. Gewalt:
Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.
Sollte argumentiert werden, dass man ja keine direkte Gewalt SIEHT:
1.6.
Werbung darf keine Inhalte transportieren, die zwar vordergründig nicht gewalttätig erscheinen, im Gesamtzusammenhang aber als gewalttätig
zu beurteilen sind.
1.1. Sicherheit
Insbesondere sind Darstellungen von kriegerischen Auseinandersetzungen, gewalttätigem oder asozialem Verhalten zu unterlassen.
Die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ist asozial. Wenn auch der Burger-Lieferant vielleicht „nur“ liefert, so ist durch die Machart des Werbespots eindeutig klar, dass er weiß, wen er beliefert, daher: Stillschweigender Mitwisser. Auch das ist kriminell.

2.1. Sexistische Werbung
1.1.
Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
c)
Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien;
- dies trifft jedenfalls auf Frauen- und Mädchenhandel bzw dem Bestellen von „heißer Ware“ zu.
2.2. Kinder und Jugendliche
a)
Werbung allgemein:
1.
Werbung darf kein gewaltsames, aggressives oder asoziales Verhalten als nachahmens- oder billigenswert darstellen oder erscheinen lassen

Da die Hauptzielgruppe Jugendliche UND Kinder sind (Vgl. Kindergeburtstage bei Mc Donald's etc). ist die Werbung insbesondere auch in Hinblick auf Kinder und junge Burschen auf der Suche nach ihrer „Männlichkeit“ zu betrachten.

Im Spot kommen keine Frauen als direktes Werbesujet vor, wohl aber als indirektes: Sie sind die „heiße Ware“. Menschenhandel ist in hohem Maße nicht nur Frauen- sondern auch Mädchenhandel, die Assoziation von zwei gehandelten Mädchen damit bewusst in Kauf genommen. „Heiße Ware“ ist in diesem Werbesport keine Droge, denn zwischen „wird gedealt in unserem Viertel“ und „Und ist … heiß“ gibt es einen Assoziationssprung. Per definitionem ist diese „heiße Ware“ keine Person in Freiheit. Selbst wenn argumentiert wird, dass es sich hier weiterhin um die Anspielung auf Drogen handelt, ist auch dies ein Spielen mit dem Straftatbestand des Drogenhandels. Bis zu diesem Zeitpunkt des Werbefilms entstehen eindeutige Assoziationen mit Drogen- und Frauenhandel.
Es entsteht keine "ironische Brechung" am Ende des Werbefilms. Die Verharmlosung und Verherrlichung von Gewalt, Drogen- und Frauenhandel sowie Morddrohung wäre am Ende „ironisch gebrochen“, brächte ein Held/eine Heldin den im Werbefilm als Mafiaboss Porträtierten samt seinem Türsteher und Lakaien hinter Gitter. Das Gegenteil ist der Fall.

Bitte nehmen Sie mit dem Unternehmen Kontakt auf und drängen Sie auf sofortige Absetzung der Werbung.