Spargelsaison

06.06.2017


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Spargelsaison“ des Unternehmens Nussböckgut die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Der angegebene Beschwerdegrund, dass die Werbemaßnahme sexistisch ist, konnte von einer Mehrheit des Entscheidungsgremiums nicht nachvollzogen werden. Weder die Textierung noch die Protagonistin selbst vermitteln dabei einen anrüchigen Eindruck, der in weiterer Folge als diskriminierend ausgelegt werden könnte. Die gewählte Darstellung ist weder herabwürdigend noch abwertend.

Des Weiteren sind die Werberäte und Werberätinnen der Auffassung, dass die Darstellung dem geschlossenen Empfängerkreis zugemutet werden kann.

Jedoch sind sich die Werberäte und Werberätinnen einig, dass die gewählte Darstellungsweise als Blickfang dient und empfehlen daher den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend dem nachfolgenden Kodex-Punkt:

2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung

2.1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.


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Sehr geehrte Damen!

Sende Ihnen eine Werbeaussendung der FA. Velechovsky. Ich finde diese sexistisch und hätte gerne Ihre Meinung dazu. Es ist nicht zum ersten Mal, dass diese Firma sich eines sexistischen Sujets bedient. Dies ärgert mich schon seit Jahren.

Sehne Ihre Antwort mit Interesse entgegen.