Voltaren - Wochenende bei Oma

29.05.2017


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

 


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Als Großeltern fühlen sich meine Frau und ich von der Gestaltung der Werbung für Voltadol forte diskriminiert und emotional unter Druck gesetzt. Auch mit Schmerzen oder einem sonstigen Handicap, sind "nicht langweilige" Begegnungen möglich. Es wird jedoch schwieriger wenn man mit stereotypen Darstellungen das Klima zwischen den Generationen vergiftet wird. . Dazu noch 3 Anmerkungen 1. Salben helfen nicht immer. 2. Es gibt 1000 spannende Sachen für die man seine Knie nicht braucht, und die Kindern Spaß machen. 3. Als Großvater trifft mich diese Altersdiskriminierung genauso.auch wenn die Werber für die Darstellung lieber auf überkommene Rollenmuster zurückgreifen.

Beschwerde bezieht sich auf Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

2.3.2 Ältere Menschen sind in der Darstellung nicht auf ihre Defizite zu reduzieren. (gegeben über Text und positive Darstellung nur wenn Proödukt angegewendet wird)

und auf

1. Gesundheitswerbung darf nicht diskriminieren.

1.1 Es dürfen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die Personen aufgrund ihrer körperlichen oder geistig-seelischen Schwächen bzw. Krankheiten herabsetzen oder entwürdigen. Gleiches gilt für die körperliche Erscheinung bzw. das Aussehen von Personen.
(Abwertung ist hier explizit über Text gegeben)

2. Werbung soll den Konsum von Arzneimitteln, oder anderen die Gesundheit und Ernährung betreffende Präparate nicht verharmlosen und nicht zu einem übermäßigen Konsum ermutigen.

Gegeben weil Beziehung zu Enkelkinder hoch emotional besetzt ist und als Lösung verwenden des Produkts angeführt wird) Andere Alternativen werden nicht aufgezeigt. (Ärztlicher Rat, Physiotherapie, Schonung)

3. Werbung für Arzneimittel oder andere die Gesundheit und Ernährung betreffende Präparate darf sich nicht an die Zielgruppe Kinder wenden.

Kontextualisierung über Beziehung Großeltern und Kinder die einen Nutzen vom Produkt haben wenn die Großeltern es anwenden gegeben

4. Werbung für Arzneimittel, oder andere die Gesundheit und Ernährung betreffende Präparate, insbesondere Mittel zur Gewichtsreduktion und Kosmetika, soll keinen direkten oder indirekten Kaufzwang auf die KonsumentInnen ausüben.

Kaufzwang ist über die Kontextualisierung der Gefährung der Beziehung zu Enkelkindern indirekt gegeben (hoch emotional besetztes Thema)

4.1 Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die geeignet sind, die Hoffnungen von leidenden Menschen auszunützen.

Symtombekämpfung wird als Lösung dargestellt, wird aber nicht immer helfen. => schon gar nicht in der dargestellten sehr aktiven Form.