Sexistische Werbung von Eurowings

26.05.2017


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

 


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AUA Mitarbeiterinnen müssen am Flughafen Wien beim Check in Flyer vom Mitbewerber Eurowings mit zweideutigen Slogans an alle Passagiere verteilen