Bundeskanzler als Pizzafahrer

03.05.2017


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des ÖWR. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen


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S.g. Damen und Herren!
Da auch der Herr BUndeskanzler den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, finde ich die politische Werbung als Pizzaverkäufer anstößig.
1. wurde hier sicher keine Anmedlung bei der GKK gemacht, obwohl er einen Auftrag einer Firma übernommen hatte
2. wurde sicher auch kein Gewerbeschein gelöst, um als selbständiger Verkäufer unterwegs zu sein
3. fehlt zumindest bei den sichtbaren Sequenzen der Zahlungsvorgang mit Registrierkasse oder Übergabe eines Verkaufsbeleges

Man mag ja über Geschmack streiten, aber bei diesem Auftritt scheint einiges schief zu laufen.