Aussendung Easy Job

20.04.2017


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „One Night Stand – Nichts für mich“ des Unternehmens EasyJob die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Der angegebene Beschwerdegrund, dass die Werbemaßnahme „eine eindeutige Bildsprache für Sexismus“ ist, konnte von einer Mehrheit des Entscheidungsgremiums nicht nachvollzogen werden. Die Protagonisten sind weder abwertend dargestellt, noch liegt eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vor.

Jedoch sind sich die Werberäte und Werberätinnen einig, dass die gewählte Darstellungsweise als Blickfang dient und die Kombination aus Bild und Text in keinem Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt steht.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen daher den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend dem nachfolgenden Kodex-Punkt:

2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung

2.1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.


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Sehr geehrtes Team,
habe heute in der Post einen Flyer von Easy Job erhalten (21 x 11 cm 4-seitig)
Auf der Titelseite steht (One Night stand –Nichts für mich)
Für mich eindeutige Bildsprache für Sexismus

LG