Bei der eingebrachten Beschwerde handelt es sich um eine Bewerbung einer Kunstausstellung. Der Österreichische Werberat zeichnet nicht für die Zuständigkeit in diesem Bereich (siehe Verfahrensordnung Art. 2 (4). Aus diesem Grund wird unser Beschwerdeverfahren nicht eingeleitet und der Fall hiermit abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dem vorliegenden Plakat der Niederösterreichischen Landesausstellung 2017 - "Alles was Recht ist" werden eine Frau als Richterin und ein Mann als Angeklagter/Verbrecher in Ketten dargestellt. Diese Darstellung widerspricht dem Ethik Kodex (Auszug: "... Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden; b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird; ...")
Die Gleichwertigkeit der Geschlechter wird mit dem vorliegenden Plakat in Frage gestellt, da der Mann auf abwertende Weise und eindeutig negativ dargestellt wird.
http://www.poeggstall.at/Alles_was_RECHT_ist_-_Landesausstellung_2017
Bitte um Bearbeitung dieses Falls! Danke!