XXXLutz

31.01.2017


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des ÖWR, da es sich um eine technische Konfiguration des benutzerverwendeten Computers handelt. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, wer sich dieser Angelegenheit annimmt. Der ÖWR schließt somit das Beschwerdeverfahren ab.


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Ich habe vor rund sechs Wochen im Netz ein Aktenschränkchen gesucht, wurde bei Lutz, Wels fündig und bestellte. Seither kann ich kaum eine Internetseite einer Zeitung aufmachen, ohne dass mich Lutz-Werbung verfolgt. Und zwar wird mir immer auch das Aktenschränkchen angeboten, das ich ohnehin gekauft habe. Eine Beschwerde an das  kundenservice blieb erfolglos. Oft tauchen schon zwei Banner von Lutz am Bildschirm auf - nicht nur auf Medienseiten, sondern beispielsweise als nachschaute, wie sich die englische von der US-Schreibung des Datums in Briefen unterscheidet. Ich fühle mich belästigt, weil die Banner doch einen beachtlichen Teil des Bildschirms füllen und so das Lesen verkomplizieren. Ich schicke nur eines von vielen Bilder.