myThaiDate

06.04.2022


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Sehr geehrte Damen und Herren, in der Straße XY auf Höhe Autobahnunterführung (direkt vor dem gelände der Fa XY)  hängt das im Anhang fotografierte Plakat.  Jeden Tag fahre ich daran vorbei und schäme mich dafür, dass so offensichtlich mit in meinen Augen minderjährigen Frauen  ( vielleicht sieht die Frau aber auch nur so jung aus, das ändert aber eigentlich nichts) für sexuelle Dienste geworben wird. Das Werben für sexuelle Dienste an sich ist mir natürlich schon vertraut, das findet sich auch seit Jahren in der XX Straße . Aber dass ein so junges Mädchen dafür werben muss, grenzt für mich an einen Aufruf zur Pädokriminalität. In unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Plakat gibt es zwar wenig Wohnhäuser oder gar eine Schule, aber eine koptische Kirche. Viele junge Frauen und Mädchen gehen hier ein und aus. Dass man sich als junges Mädchen  ( eigentlich sollten wir uns aber alle dabei unbehaglich fühlen) unbehaglich fühlt, wenn dazu aufgerufen wird, junge,  naive Frauen, die sich  aus wirtschaftlicher Not heraus oder mangels Perspektiven in Abhängigkeiten begeben,   bei einer "Kundenberatung" mit "Erfolgsgarantie"  wie Ware zu bestellen, liegt für mich auf der Hand.

Oder übertreibe ich?

Kann man irgendetwas tun, um solche Plakate ( wie gesagt, nicht das Bewerben von sexuellen Diensten an sich (gefällt mir zwar auch nicht)  , sondern die Jugend des Modells finde ich skandalös) entfernen zu lassen?

 Ich habe meine Anfrage bereits an die Gleichbehandlungsanwaltschaft geschickt, diese hat mir mehrere Kontakadressen gegeben mit dem Vorschlag, mich an Sie zu wenden, was ich nun mache. Danke im Voraus, dass Sie meine Anfrage lesen und sich eventuell damit befassen. 

Herzlichen Dank und beste Grüße 


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.