Private Taste GmbH

12.04.2022


Bild

Fr. XX  ist Inhaberin der "Private Taste GmbH" und gleichzeitig Administratorin der (nicht öffentlichen) Facebook-Gruppe "Linz ist ..." mit über 40.000 Mitgliedern. Auf ihrer Webseite www.private-taste.at betreibt sie einen Blog (https://www.private-taste.at/blog) mit verschleierten Werbebeiträgen, obwohl sie explizit darauf hinweist KEINE Schleichwerbung zu betreiben und nur persönliche Eindrücke wiederzugeben. Sie verlangt jedoch nachweislich stets ein Honorar für eine "Kooperation" von Gastronomen, welche beinhaltet einen werbewirksamen Beitrag auf ihrer Webseite, ihren Social-Media-Kanälen und der eingangs genannten Facebook-Gruppe zu veröffentlichen. Keiner dieser Beiträge wird von ihr egal in welchem Medium als Werbung erkenntlich gemacht. Weder im Text der Beiträge, noch auf der Webseite selbst ist der Wortlaut „Werbung“, „Anzeige“ oder eine ähnliche Kenntlichmachung zu finden.


Bild

Die eingebrachte Beschwerde fällt allerdings nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig. Nicht jedoch für eine vermutete Rechtsverletzung.

Der/die Beschwerdeführer/in wurden dahingehend informiert, welche Institution als Ansprechpartner sich eventuelle der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist für den ÖWR hiermit abgeschlossen.