Mohrenbräu Spezial

09.03.2022


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Das Logo in Kombination mit dem Namen der Brauerei ist eine rassistische Stereotypisierung. Die Logowahl, ist eindeutig eine Karikatur wie man sie aus rassistischen Darstellungen von früher kennt. Der Namensgeber Josef Mohr und der schwarze Kopf zieren schon seit dem 18.Jh das Bier. Der Geschäftsführer sagt: "Auch wenn man es nie allen Recht machen kann: Wir sind überzeugt, dass unser neuer Auftritt unsere Werte nach außen sichtbar macht. Weder können und wollen wir uns Rassismus unterstellen lassen" Nein, denn: das umdesignen des Logos hat kaum etwas geändert. Die stereotype Darstellung mag ein klein bisschen geändert worden sein, nichtsdestotrotz ist es eine Stereotypie. Das alleine zeugt schon die Kompromisslosigkeit und Verständislosigkeit für das Problem. Doch gerade als älteste, familiengeführte Brauerei des Landes und als Marktführer unter den Vorarlberger Brauereien sollte man sich die eigene corporate responsibility ins Gedächtnis rufen und auf eine zeitgemäße Lösung drängen. Es ist schön, dass sie den Gründer der Brauerei ehren wollten mit der Übernahme des Familienwappens, jedoch sollten manche Dinge auch einfach im 18.Jh bleiben. Denn nur weil etwas früher okay war, heißt das nicht, dass man keine Veränderung in der Zukunft anstreben kann. Historischer Rassismus ist immer noch Rassismus.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme / des beanstandeten Markenauftritts von Mohrenbräu keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die klare Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich in Bezug auf das Rebranding der Brauerei Mohrenbräu für keinen Grund zum Einschreiten aus.
Beanstandet wird das neue Markenbild von Mohrenbräu in Kombination mit dem Firmennamen. Verändert wurde im neuen Erscheinungsbild der Schriftzug, sowie die Illustration des schwarzen Kopfes.
Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dem Namen „Mohrenbräu“ um eine eingetragene Marke handelt, welche seinen Ursprung vom Familiennamen des Gründers, Franz Mohr (aus dem Jahr 1784), hat. Eine rassistische/diskriminierende Absicht wird deshalb seitens der Werberäte und Werberätinnen nicht erkannt.
Das nur marginal, aber dennoch veränderte Logo, entschärft - in der neuen Darstellung - die als rassistisch beanstandeten physiognomischen Merkmale des Kopfes und stellt sich dabei, einer rassistischen Stereotypisierung entgegen.
Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft wird seitens der Werberätinnen und Werberäte deshalb nicht erkannt.
Hinweis:
Bereits im Jahr 2019/20 gab es Beschwerden zum Markenauftritt von Mohrenbräu und darauffolgend eine Entscheidung des Österreichischen Werberates. Das Gremium hat damals wie heute für „Keinen Grund zum Einschreiten“ entschieden. Im Jahr 2019/2020 wurde jedoch die Empfehlung ausgesprochen, die Wort-Bild-Marke, im Hinblick auf stereotype Darstellungen, zu überdenken und zu adaptieren. Aufgrund dieser Entscheidung sah sich die Brauerei veranlasst das Logo zu ändern und realisierte dies.