Beschwerde über die Werbung "Initiative Österreich impft"

03.02.2022


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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gesundheit und körperliche sowie geistige Unversehrtheit sind ein heikles Gut!

Eine Werbung für Arzneimittel und Impfungen sollte, wie im Artikel MedMedia.at zu lesen, sowohl sachlich und wahrheitsgemäß sein. Diese zwei Kriterien treffen nicht auf die Werbung für die Covid-Impfung zu.

Ferner wird nicht auf Risiken und Nebenwirkungen hingewiesen und es wird mit bekannten Personen (u.a. Jazz Gitti, Krankl und Häupl) und mit weinenden Kindern geworben. Zudem ist eine Impfwerbung direkt an Kinder gerichtet. All dies ist laut Arzneimittelgesetz nicht zulässig.

TV-Werbung mit Jazz Gitti: https://www.youtube.com/watch?v=TH_1U8KGg9w

TV-Werbung mit Elisabeth Gürtler: https://www.youtube.com/watch?v=yq6MY0J1jH8

TV-Werbung Corona-Schutzimpfung für Kinder: https://www.youtube.com/watch?v=qrpbXfsrtmc

Werbung u.a. mit Krankl, Häupl & Jazz Gitti: https://www.youtube.com/watch?v=M-oD1taY7PI

Plakataktion mit weinenden Kindern der SPÖ Oberösterreich: https://www.servustv.com/aktuelles/a/ruecktritt-gerstorfer-impfplakate/205525/

In dem Artikel von MedMedia.at vom 15. Juli 2017 ist unter anderem zu lesen:

Der österreichische Werberat (ÖWR) versteht sich als Selbstregulierungsorganisation und sieht es daher als seine Aufgabe, die österreichische Werbewirtschaft mit ethisch-moralischen Spielregeln zu begleiten. Vor diesem Hintergrund wurde die Broschüre „Do’s und Don’ts in der Werbung“ als Leitfaden für Unternehmen, Werbeagenturen und Auftraggeber etc. entwickelt.

Dr. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig, betont, dass gerade Werbung für Arzneimittel und andere Gesundheitsprodukte besondere ethische Achtsamkeit verlange: „Sachlich und wahrheitsgemäß, das sind die zwei zentralen Kriterien, die ich für Werbung im Kontext mit Arzneimitteln definieren würde. Gesundheit ist ein heikles Gut, das es verdient, entsprechend ernst genommen zu werden. [... ] die Aussagen, die getätigt werden, dürfen keine Erwartungen schüren, die nicht eingehalten werden können!“

[...]Konsumenten – oder in unserem Fall Patienten – dürfen keinesfalls hinters Licht geführt oder durch nicht adäquate Aussagen dazu verleitet werden, ein Produkt zu kaufen.“

„Im Übrigen regelt das Arzneimittelgesetz sehr detailliert, was bei Werbung für Arzneimittel geht und was nicht, z.B. keine Werbung, die für Kinder bestimmt ist, oder keine Werbung mit bekannten Personen“, erläutert der Pharmig-Generalsekretär.

Zudem finden sich im Pharmig-Verhaltenscodex wichtige Informationen darüber, wie Werbung für Arzneimittel gestaltet sein darf. „Darin steht beispielsweise, wie bereits erwähnt, dass Arzneimittel objektiv und ohne ihre Eigenschaften zu übertreiben darzustellen sind. Auch im Arzneimittelgesetz gibt es Regeln, die zu befolgen sind. Sie zu kennen sehe ich als absolut notwendige Voraussetzung, wenn man in der Arzneimittelwerbung tätig ist“, so Huber abschließend.

Ferner ist zu lesen, dass es bei einer Beschwerde zu einer Beurteilung durch den Werberat kommt. Somit fällt dies durchaus in Ihren Zuständigkeitsbereich.

(Quelle: https://www.medmedia.at/pharm-austria/pharmawerbung-besondere-sensibilitaet-erforderlich/ oder siehe PDF/Screenshot im Anhang)

Mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates – siehe Verfahrensordnung Artikel 2, Abs 4 a) https://www.werberat.at/beschwerdeverfahrensordnung.aspx 

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für Beschwerden bezüglich parteipolitischer Werbung.

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden wurde seitens der Geschäftsstelle mit dem Auftraggeber Kontakt aufgenommen und es wurde die schnellstmögliche Entfernung der Kampagne zugesichert.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.