Lass dich impfen

31.01.2022


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Es ist erschreckend und beschämend, dass ein weinendes Kind und der Text "Ich will dich nicht verlieren" eingesetzt werden, um für ein Medikament/eine Therapie zu WERBEN, das gegen eine erwiesener Maßen nicht sehr tödliche Krankheit wirken soll. Dadurch, dass ein weinendes Kind abgebildet ist, werden auch Kinder angesprochen - und verängstigt. Sie wurden schon die letzten zwei Jahre hindurch immer wieder als "Täter" missbraucht (als Gefährder), nun sind sie zwar "nur" die Leidtragenden, die Mama, Oma, Tante... verlieren könnten, wenn diese sich nicht impfen lassen (das soll zumindest die Werbung vermitteln), sie werden sich aber wieder auch als Täter sehen - wenn sie ihre Liebesten nicht dazu bringen, sich die Spritze zu holen, werden diese Menschen sterben - und das Kind hat versagt. Es ist unverantwortlich und ethisch schwer bedenklich, dass solche Plakate aufgestellt werden. Ich bin sehr empört und schrecklich betroffen und appelliere an den Werberat, hier genau hinzuschauen und nicht seltsame Verrenkungen zu unternehmen, so dass die Mitglieder der Ethikkommission wieder zum Schluss kommen, solche Bilder und Texte seien ethisch unbedenklich. In meiner Verwandtschaft musste ich leider schon beobachten, wie die Kinder durch solche rüden Botschaften in ihrem Kindsein verletzt wurden. Ich habe gesehen, wie aus offenen, freien Kindern Kinder wurden, die sich nicht mehr trauen, ihre Gefühle zu zeigen, die Angststörungen, Waschzwang und Verhaltensstörungen entwickelt haben. Mit Grüßen, 


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates – siehe Verfahrensordnung Artikel 2, Abs 4 a) https://www.werberat.at/beschwerdeverfahrensordnung.aspx 

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für Beschwerden bezüglich parteipolitischer Werbung.

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden wurde seitens der Geschäftsstelle mit dem Auftraggeber Kontakt aufgenommen und es wurde die schnellstmögliche Entfernung der Kampagne zugesichert.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.