u.a. Plakat verstößt EINDEUTIG gegen das österreichische Arzneimittelgesetz – AMG.
Insbesondere gegen § 6 Abs.2 und § 6 Abs. 3 Z. 1-2.
Gem. § 78 Abs. 1 der StPO sind Sie als öffentliche Dienststelle zur Anzeige verpflichtet.
Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für Beschwerden bezüglich parteipolitischer Werbung.
Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden wurde seitens der Geschäftsstelle mit dem Auftraggeber Kontakt aufgenommen und es wurde die schnellstmögliche Entfernung der Kampagne zugesichert.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.