SPÖ OÖ

31.01.2022


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Dieses Sujet verstösst gegen jegliche Ethik und selbst gegen die eigenen Ansprüche des Auftraggebers SPÖ OÖ, Kinder und Jugendliche endlich in dieser Pandemie außen vor zu lassen. Hier wird das Gegenteil praktiziert. Denn was bewirkt dieses Sujet außer noch mehr Druck auf Kinder auszuüben und Angst zu schüren. Ich habe selten etwas Verwerflicheres gesehen.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates – siehe Verfahrensordnung Artikel 2, Abs 4 a) https://www.werberat.at/beschwerdeverfahrensordnung.aspx 

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für Beschwerden bezüglich parteipolitischer Werbung.

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden wurde seitens der Geschäftsstelle mit dem Auftraggeber Kontakt aufgenommen und es wurde die schnellstmögliche Entfernung der Kampagne zugesichert.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.