Sehr geehrte Damen und Herren,
Mir ist heute beim Lesen der aktuellen Sonderausgabe des
fallstaff (keine nähere Bezeichnung der Ausgabe bekannt) aufgefallen, dass dort
eine Werbung, die wie ein redaktioneller Inhalt aussieht, nur sehr schlecht
gekennzeichnet war.
Die Kennzeichnung konnte ich erst nach langem Suchen finden,
da sie im sehr gut im Falz versteckt war. Noch dazu wurde die Werbung mit
"Advertorial" gekennzeichnet. Dieses Wort ist weder für alle Menschen
verständlich noch laut § 26 MedienG zulässig.
Im Anhang sind Fotos des Covers und der betreffenden Seite
inkl. Detailaufnahme der Kennzeichnung.
Herzliche Grüße
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet lediglich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Österreichische Werberat schließt den Beschwerdefall hiermit ab.