Hab Gusta

02.10.2021


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Hab Gusta ad zeigt eine attraktive junge frau mit weit aufgerissenem mund, die für essen wirbt. Die frau wird als augenschmaus verwendet, und es hat nicht viel mit dem produkt zu tun.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.