Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit Entsetzen musste ich hier, bei meiner Arbeit auf Lesbos,
von den furchtbaren Wahlplakaten der FPÖ Graz erfahren.
Ich bin massiv irritiert und sehr betroffen.
Können Sie mir bitte Auskunft geben wie es mir möglich ist,
solche ausgrenzenden und hetzerischen Plakate in unserer Stadt Graz
(Menschenrechtsstadt) zu unterbinden.
Man kann zu Asyl- und Migrationspolitik unterschiedliche
Ansichten haben, doch auf diese Art und Weise Stimmung zu machen, Hemmschwellen
abzubauen, dürfen wir meiner Meinung nach keinesfalls akzeptieren.
Ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung,
mit freundlichen Grüßen,
Parteipolitische und wahlpolitische Werbung fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4 a).
Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt als Wahlwerbung.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.