Hexenverbennung als Werbesujet

31.08.2021


Bild

Ich habe gelesen, dass Sie keinen Grund sehen einzuschreiten gegen die XXXLutz Werbung, bei der es um das Thema Hexenverbennung geht. Ich finde das skandalös und nicht nachvollziehbar. AUch wenn Sie von einer humoristischen Auflösung sprechen, hat hier humoristisches nichts zu suchen. Tausende von Frauen wurden genau durch solche fadenscheinigen Anschuldigungen angeklagt und zu Tode gepeinigt und verbrannt. Das zu akzeptieren ist unfassbar. Würden Sie auch eine Werbung, in der das Thema Gaskammern zum Thema gemacht wird und am Ende nach Ihren Worten humoristisch aufgelöst wird, akzeptieren? Ich denke in dem Fall würden Sie es. Und die beiden Themen und Verbrechen sind durchaus vergleichbar. Ein offensichtliches Fehlurteil Ihrerseits oder einfach Unwissenheit in Geschichte oder Ignoranz der tausende von Frauen, die damals ihr Leben lassen mussten. Zum Heulen!!


Bild

Entscheidung: 

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV-Sujet) der XXXLutz KG keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich beim Sujet „Preisritter Küchen“ von XXXLutz für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Das Einrichtungshaus wirbt mit dem TV-Spot „Preisritter Küchen“ mit Prozenten für Einbauküchen. Dabei orientiert sich die Handlung und Gestaltung einer mittelalterlichen Szenerie: die Tochter der Familie Putz wird als „Hexe“ bezeichnet und zum Scheiterhaufen verurteilt. Als Strafe wird dann der Scheiterhaufen verhängt. Bereits in der nächsten Sequenz wird die Szene aufgelöst, in dem die bekannte österreichische Mehlspeise für alle zur Verkostung angeboten wird. Sowohl diese schnelle Auflösung als auch der Bezug zur Mehlspeise lässt den humoristischen Ansatz der Werbung eindeutig erkennen. Darüber hinaus wurden weder geschlechterdiskriminierende noch gewaltverherrlichende Aspekte im Sinne des Ethik-Kodex festgestellt.