Sexistisch-diskriminierende Werbung auf Blaguss - Bus

19.07.2021


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Als Mann gelesene Person hält als Frau gelesener Person den Mund zu.

Die Ihnen von mir übermittelte Blaguss-Werbung erachte ich aus mehreren Gründen als sexisitisch und in vielerlei Hinsicht als problematisch. Dass der Mann der Frau den Mund "zuhält", (ihr einen Finger auf den Mund legt, was Schweigen impliziert) ist in meinen Augen ein absoluter Verstoß gegen 2.1.3. der speziellen Verhaltensregeln, Abschn. Geschlechterdiskriminierende Werbung. Denn durch diese Geste wird die Gleichberechtigung der beiden abgebildeten (implizierten) Geschlechter aktiv verneint. Gleichzeitig ist es auch ein Verstoß gegen 2.1.4., denn es stellt Dominanzverhalten und Unterwerfung eindeutig als tolerierbar dar, bestärkt die Unterdrückung, die Frauen in unserer Gesellschaft systematisch widerfährt UND bestärkt aktiv unterdrückende Männer in ihrem Tun. Ganz abgesehen davon, dass keinerlei Bezug von diesem Sujet zu einem Busvermietungs-Unternehmen hergestellt werden kann und diese Werbung daher als öffentliche Zurschaustellung der ideologischen Einstellungen des Unternehmens zu verstehen ist, die Schaden anrichtet, weil sie - wie eben schon erwähnt - Männer in ihrem unterdrückenden Verhalten bestärkt und die Unterdrückung/Ruhigstellung von Frauen* als legitim, ja sogar wünschenswert (aufgrund der fröhlichen Gesichtsausdrücke der Beiden) darstellt.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) . 

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.