Muttertagssujet mit Waffe von Glock

16.05.2021


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Ein derartiges Sujet zum "Muttertag" zu positionieren vor dem Hintergrund der Zunahme von Frauen- und Muttermorden hierzulande ist unverantwortlich und unethisch. Es verstört und provoziert weitere Gewaltphantasien. Es verharmlost und macht sich lustig über die damit assoziierte Problematik und damit über betroffene Frauen. Es reflektiert nicht mögliche negative Wirkungsweisen auf Kinder und Jugendliche.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt allerdings nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates, da sich die Werbemaßnahme nicht vorwiegend an die österreichische Bevölkerung richtet und auch nicht über ein österreichisches Unternehmen gestaltet und veröffentlicht wurde. Der Österreichische Werberat ist aufgrund seiner Verfahrensordnung Art. 2 (3) a) in diesem Fall nicht handlungsbefugt und schließt den Beschwerdefall dahingehend ab.