Mit der Behauptung Volksbank-Vertrauen-Verbindet wird um Kunden ohne nachweisliche Alleinstellungsmerkmalen oder Qualitätskriterien gegenüber anderen Instituten geworben. Das ist eine Irreführung von Interessenten und eine Misskreditierung der MItbewerber.
Die eingebrachte Beschwerde wurden
als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die
Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.