VOLKSBANK-VERTRAUEN-VERBINDET

08.03.2021


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Mit der Behauptung Volksbank-Vertrauen-Verbindet wird um Kunden ohne nachweisliche Alleinstellungsmerkmalen oder Qualitätskriterien gegenüber anderen Instituten geworben. Das ist eine Irreführung von Interessenten und eine Misskreditierung der MItbewerber.


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Die eingebrachte Beschwerde wurden als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.