Auf dem Nachbargrundstück ist eine Großbaustelle eröffnet worden und auf der Umzäunung wurden Großplakate angebracht mit sexistischer, frauenfeindlichen Werbetexten, die Sie dem angefügten Bildmaterial bitte entnehmen. Während der Wochentage gehen Schulklassen daran vorbei, die den Turnunterricht als Spaziergang absolvieren. Und es parken unzählige Patientenautos genau davor, die den benachbarten Arzt aufsuchen.
Das Unternehmen hat nach der Kontaktaufnahme sofort reagiert und die
beanstandete Werbemaßnahme zurückgezogen. Diese wird zukünftig auch
nicht mehr verwendet.
Das Beschwerdeverfahren sieht bei einer
Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine
weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Beschwerdeverfahren ist
hiermit abgeschlossen (siehe Verfahrensordnung). Der/die
Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt.
Wir danken Ihnen für die rasche Umsetzung und Kooperation.