Mömax Werbung

12.09.2020


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WIE TIEF MUSS EIN MENSCH SEIN, DEM DIESE WERBUNG EINFÄLLT! Ich finde diese Werbung eine Frechheit. Sie ist verachtend, frauenfeindlich und zutiefst primitiv, und sie verstößt gegen alle Anstandsregeln. Es schauen bei den Werbe-Ausstrahlungen um ca. 20:00 Uhr noch viele Kinder zu. Wie komme ich dazu, einem Kind zu erklären, warum dieses hässliche Wort plötzlich allgemeintauglich sein soll.Warum genehmigt der Werberat eine solche Werbung und warum wird die nicht SOFORT verboten. Wozu brauchen wir dann überhaupt noch die Konrolle durch Ihre Institution? MfG


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV) des Einrichtungshaus Mömax die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht sensibel genug gestaltet wurde. Kritisiert wird dabei vor allem die Tatsache, dass im beanstandeten Spot mehrfach das Wort „Scheiße“ verwendet wird und die Werbemaßnahme daher eine negative Vorbildwirkung für Kinder darstellt. Darüber hinaus weisen die Werberäte und Werberätinnen darauf hin, dass die Verwendung des Schimpfwortes in Bezug auf die Nachbarin eine durchaus aggressive Botschaft kommuniziert. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich deshalb für die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Die beanstandete Werbemaßnahme wurde entsprechend nachfolgender Punkte des Ethik-Kodex nicht sensibel genug gestaltet:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze 
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch entwürdigende oder diskriminierende Darstellungen.