Falscher Komparativ als "Werbemasche"?

22.09.2020


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Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube zwar nicht, dass es für diesen Fall irgend welche Bestimmungen und Vorschriften gibt, möchte aber zumindest hier bei Ihnen meine Bedenken über diese Vergewaltigung der deutschen Sprache deponieren.Absichtliche Grammatik-Fehler "originell" zu finden (und überhaupt als solche zu erkennen), dürfte zumindest Schüler(inne)n schwerfallen, die diese schreckliche Steigerungsform riesengroß auf Plakaten (hier: gesehen in der Steiermark beim Billa in Bad Schwanberg) lesen können. Erst nach meiner Recherche im Internet konnte ich selbst feststellen, dass dieser "Sprachwitz" (ich nenne es eher "Wahnsinn") bei dem Unternehmen Methode hat...

Mit freundlichen Grüßen aus Salzburg


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Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerdeführung trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.