Verstoß Kennzeichungspflicht Influencer

21.07.2020


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Sehr geehrte Damen und Herren, Mir wurde beim Scrollen auf Instagram das folgende Profil vorgeschlagen: https://instagram.com/lisabuchegger?igshid=1samn8dtghq0f Unter anderem befinden sich auf dem Profil einige Beiträge in einem österreichisches Hotel, unter anderem hier:https://www.instagram.com/p/CC5Evh6FCvY/?igshid=ke7qy9f1e7x9 Und hier: https://www.instagram.com/p/CC1QIKply8K/?igshid=uxwhmmc10cu6 Wobei bei ersterem gar keine Kennzeichnung vorhanden ist, und bei Bild Nummer 2 die Kennzeichnung am Ende versteckt ist. Dies zieht sich durch das gesamte Profil, unter anderem hier: https://www.instagram.com/p/CCgRQbOlU9l/?igshid=9j96x0p8shy und hier https://www.instagram.com/p/CAqSjXOAfnB/?igshid=60jc91k3r783 Ich fühle mich hier persönlich betroffen, da ich das oben genannte Hotel fast gebucht hätte, bis ich durch Zufall beim nochmaligen durchsehen das versteckte “Einladung” gefunden habe. Nachdem die Kennzeichnung offensichtlich sein muss, bitte ich sie, meine Email an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.