Wiener Gastro-Gutscheine TV Werbespot

29.06.2020


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Der Werbespot erinnert an einen Film, bei dem ein Orgasmus vorgetäuscht wird. Das passt nicht zum beworbenen Produkt und hat in der Gastronomie bzw. im Nachmittagsfernsehen nichts verloren.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx)) . Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.